Und über das politische Engagement der Zivilgesellschaft.
Angesichts der aktuellen politischen Herausforderungen durch extremistische Bestrebungen und verfassungsfeindliche Aktivitäten, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, insbesondere durch Rassismus und der Gefährdung der Gleichheit von Menschenrechten gefährden, stehen ausgerechnet jene Organisationen, in sogenannten „SLAPP“, in Shrinking Spaces, in Diskreditierung, in zivilgesellschaftlicher Verfolgung, die sich unermüdlich politisch..
[=Humanität – Solidarität – Menschenrecht – Umwelt – Nachhaltigkeit – Friedensarbeit – Demokratie – Partizipation – Soziale Gerechtigkeit – Bildung – Aufklärung – Kulturarbeit -Religiösität – Ethik der Künstliche Intelligenz – Datenschutz – u.v.m. ]
..für Menschenwürde, Gerechtigkeit und faire gesellschaftliche Teilhabe einsetzen. Menschen = – Ehrenamtliche oder Vorstände innerhalb migrantischer Organisationen sowie partizipierende Zielgruppen- , die progressive Gesellschaft und Diversität leben, die selbst weite Strecken der Migration oder auch der Flucht hinter sich lassen mussten, finden in Deutschland oft ein System vor, das sie nicht schützen kann.
Es sind die kleinen und großen Initiativen und Vereine der Zivilgesellschaft, die diese Lücke füllen – sie bieten Orientierung und Wegweisung für Menschen, die sich in einem fremden System zurechtfinden müssen oder sie bieten gesamtgesellschaftlich progressive Wegweisungen eines demokratischen, diskriminierungssensiblen und zusammenfindenden Miteinanders. Sie leisten empathische Beratung und Aufklärung über Rechtsstaatlichkeit. Sie schenken Begleitung und menschliche Nähe in Momenten der Verzweiflung und Isolation. Sie leisten subsidiäre Hilfe und stehen Menschen bei, die sich in komplexen, aber auch kritisierbaren Behördenverfahren verloren fühlen, die monatelang auf Entscheidungen warten oder deren spezifische Bedürfnisse in standardisierten Verfahren nicht erfasst werden. Migrantische Organisationen setzen sich nicht ausschließlich für Menschen mit Migrationsgeschichte ein, sondern engagieren sich oft in breiten gesellschaftlichen Themenfeldern wie Klimaschutz, Bildung, Demokratieförderung oder sozialer Gerechtigkeit – ihre [politische] Arbeit kommt einer gesamten Gesellschaft zugute.
Ich frage die Juristin Luise Bublitz der Gesellschaft für Freiheitsrechte über die rechtlichen und gesellschaftlichen Dimensionen des Engagements der Zivilgesellschaft in Zusammenhang des Begriffs der „politischen Neutralität“.
Der Buzzer „politische Neutralität“ suggeriert eine Form der Unterlassung von Engagement für Vereine und Initiativen. Wie ist diese Forderung verfassungsrechtlich zu halten, wenn es um Grundrechte und Demokratieschutz geht?
L.B. : Politische Neutralität fordert das Gemeinnützigkeitsrecht nicht von Vereinen. Grundsätzlich gilt: Das Gemeinnützigkeitsrecht erlaubt politische Betätigung in einem gewissen Rahmen. Dass es Beschränkungen gibt, liegt vor allem an den strengen Regeln der Parteienfinanzierung. Die Grenzen für den steuerlichen Abzug von Parteispenden sollen nicht über das Gemeinnützigkeitsrecht umgangen werden können. Daraus ergibt sich das Gebot der parteipolitischen Neutralität: Gemeinnützige Organisationen dürfen ihre steuerlich privilegierte Arbeit nicht in den Dienst einzelner Parteien stellen, indem sie für diese werben oder sie indirekt finanzieren. Im Rahmen ihrer Arbeit zur Förderung ihres gemeinnützigen Satzungszwecks dürfen sich gemeinnützige Vereine jedoch politisch betätigen, wenn dies der Verwirklichung ihrer satzungsgemäßen Zwecke dient. Das bedeutet konkret: Eine Umweltorganisation darf sich zur Klimapolitik äußern und dazu auch Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren einbringen. Dass sich gemeinnützige Organisationen im Rahmen ihrer Arbeit mit Themen beschäftigen, mit denen sich auch Parteien beschäftigen, macht diese noch nicht parteipolitisch.
Strategische Prozessführung gegen Diskriminierung
Welche konkreten rechtlichen Schutzinstrumente haben BiPoC- Organisationen und BIPoC-Initiativen gegen solche politischen Angriffe?
L.B.: Anzeigen bei Finanzämtern wegen Äußerungen zu politischen Themen führen in der Regel nicht zum Entzug der Gemeinnützigkeit, wenn sich die Organisationen in dem oben beschriebenen Rahmen bewegen und ihre politische Betätigung der Förderung ihres Satzungszweckes dient. Falls doch, sind die Vereine mit Klagen vor den Finanzgerichten sehr wahrscheinlich erfolgreich.